Sekretariat

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Bitte erfragen Sie die Öffnungszeiten in den Ferien bei Bedarf vorab telefonisch,
 da das Sekretariat nicht durchgehend besetzt ist.

Anfahrt & Parken

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Schulleitung

Schulleiterin

Ständige Vertreterin der Schulleiterin

Koordinatorin
Berufsschule

Koordinatorin
Berufsfachschule

Herr Schröder

Koordinator Berufliches Gymnasium, Fachoberschule

Beratungslehrer

Alles Klar?!?

Probleme mit Lehrern, Mitschülern, Ausbildern, Kollegen, Freunden oder mit den Eltern?

Unzufriedenheit mit schulischen und/oder betrieblichen Leistungen? Fragen zur beruflichen Entwicklung?

Wir bieten Beratung in Fragen des Lernens, Lehrens und Zusammenlebens in der Schule, im Betrieb und zu Hause für Einzelpersonen und Gruppen.

Sprechstunde & Kontakt

  • Sprechen Sie uns vor dem Lehrerzimmer an

  • nehmen Sie Kontakt über einen Freund/ eine Freundin oder einen Lehrer/ eine Lehrerin Ihres Vertrauens mit uns auf

  • nutzen Sie unser Angebot zur Beratung und Mediation

 

Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie!

Beratungslehrer

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist seit dem Schuljahr 2021/22 ein neuer Bestandteil unserer Schule und Ansprechpartner für Schüler*innen, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsbetriebe.

Bei Fragen und Problemen rund um Schule, Ausbildung oder im privaten Bereich steht Ihnen die Schulsozialarbeit gerne zur Seite.

Die Aufgaben der Schulsozialarbeit sind vielfältig und umfassen unter anderem:

  • Beratung bei schulischen und privaten Problemen
  • Krisenintervention und Einzelfallhilfe
  • Mediation in Konfliktsituationen
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Zukunftsperspektiven
  • Vermittlung von Kontakten zu weiterführenden Hilfssystemen
  • Vernetzung mit externen Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Präventions- und Projektangebote


Jedes Beratungsangebot ist freiwillig und wird vertraulich behandelt (Schweigepflicht)!

Nehmen Sie gerne Kontakt mit der Schulsozialarbeiterin auf.

Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin (B.A.)

Inklusion

Die Carl-Hahn-Schule ist inklusive Schule und ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang (s. § 4 Absatz 1, Satz 1 NschG).

 

Damit dies gut gelingt, bieten wir Ihnen Beratung und schaffen die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

 

Bitte sprechen Sie uns an als …

 

… Schüler*innen oder Auszubildende,

… Eltern oder Erziehungsberechtigte,

… Ausbildungsbetriebe

bei Fragen …

… zur beruflichen Orientierung für Schüler*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

… zu den Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an unserer Schule
wie Barrierefreiheit, technische Hilfsmittel, Nachteilsausgleich, Fördermöglichkeiten, Ansprechpartner u. a.

… zu individuellen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.

… zum inklusiven Übergang von allgemeinbildenden Schulen an die Carl-Hahn-Schule.

 

Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe an unseren Bildungsangeboten der Berufsschule, des beruflichen Gymnasiums und der Berufsfachschule vom ersten Schultag an gut gelingt.

Inklusionsbeauftragte

Schulisches Eingliederungsmanagement (SEM)

Schulische Eingliederung für Schülerinnen und Schüler mit oder nach langer Erkrankung

Welcome back!

Wir wollen Schülerinnen und Schülern mit oder nach langer Krankheit den Wiedereinstieg in die Schule erleichtern.

Dazu setzen wir an der Carl-Hahn-Schule ab sofort das Schulische Eingliederungsmanagement (SEM) ein, das einen individuell angepassten Wiedereinstieg und einen erfolgreichen Anschluss an das Unterrichtsgeschehen zum Ziel hat.

Die Stadt Wolfsburg hat in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung das Schulische Eingliederungsmanagement (SEM) ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern mit gesundheitlichen Belastungen während oder nach langen Erkrankungen Wege zum erfolgreichen Lernen aufzuzeigen. (Rahmenkonzept – Schulisches Eingliederungsmanagement (SEM), Stadt Wolfsburg in Kooperation mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung, Braunschweig)

Das Rahmenkonzept des SEM bietet verschiedene Verfahrensschritte und Möglichkeiten, die ein frühzeitiges, strukturiertes und abgestimmtes Vorgehen ermöglichen.

 

Wann können Sie SEM in Anspruch nehmen?

Sie

  • sind lange entschuldigt krank gewesen.
  • fehlen regelmäßig 4 – 5 Mal im Monat wegen Krankheit.
  • haben eine Erkrankung oder mehrere, die es Ihnen schwermachen, regelmäßig zur Schule zu kommen.

 

Wie funktioniert SEM?

  • Ihre Klassenlehrkraft und die Ansprechpartnerinnen für SEM besprechen mit Ihnen, wie ein Wiedereinstieg aussehen kann.
  • Ein Arzt bescheinigt Ihnen, über welchen Zeitraum eine Wiedereingliederung sinnvoll ist.
  • Feste schulische Ansprechpartnerinnen begleiten den Wiedereinstieg.

 

Maßnahmen im SEM

  1. Stufenweise/ stundenweise Wiedereingliederung (Teilbeschulung)

 

Ziel: individuell angepasste Steigerung von Belastungs- und Leistungsfähigkeit nach Plan
Grundlage:ärztliches Attest

Rahmen-

bedingungen:

Schülerinnen und Schüler sind bis zur vollständigen Erfüllung des Stundenpensums krankgeschrieben, bzw. partiell krankgeschrieben, wenn eine stundenweise Teilnahme am Unterricht erfolgt

bei Teilnahme am Unterricht werden die Leistungen (ggf. unter Berücksichtigung eines Nachteilsausgleiches) voll bewertet

Möglichkeiten der Durchführung:

langsame Erhöhung der Unterrichtsstunden über mehrere Tage oder Wochen

Beschulung an bestimmten Tagen

Beschulung in bestimmten Fächern bzw. bei bestimmten Lehrkräften

Unterstützungs-maßnahmen:

Unterstützung bei der Organisation des Schulalltags (Material, Pläne, Sitzplatz)

Unterstützung beim Aufarbeiten der Lernlücken

Unterstützung durch Festlegung konkreter Schutzinseln (Personen oder Orte)

  1. Nachteilsausgleich

 

Das Klassenteam/ die Klassenkonferenz berät und entscheidet begründet über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs im Unterrichtsgeschehen. Hier gelten die allgemeinen Regelungen der CHS zum Nachteilsausgleich.

Verfahrensablauf SEM

Informationen:

 

Bitte wenden Sie sich als Schülerin oder Schüler an Ihre Klassenlehrkraft oder nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf zu:

SEM-Koordinatorin

SEM-Fallverantwortliche

Datenschutz

Datenschutzbeauftragte der Carl-Hahn-Schule

Beschwerdemanagement

Beschwerde-management

Beschwerdemanagement

Jede Beschwerde ist eine Chance!

Beschwerden gehören zum Schulalltag und sind eine Chance zur Weiterentwicklung in der Schule. Wir nehmen jede Beschwerde als Impuls zur Verbesserung unserer Schule ernst. Beschwerden können als Hinweis auf bisher unerkannte Probleme oder Missstände dienen, die somit im Hinblick auf eine zufriedenstellende Lösung bearbeitet werden können. Offen bearbeitet tragen sie zur Verbesserung der Abläufe und zur Behebung von Störungen bei.

Wir gehen mit Beschwerden konstruktiv und professionell um. Dazu dient dieses systematische Vorgehen.

Einen festgelegten Instanzenweg einzuhalten, kann zur Lösung der aufgetretenen Probleme und gleichzeitigen Entlastung aller Betroffenen beitragen. Auf diese Weise kann die allgemeine Zufriedenheit gesteigert und ein gutes Schulklima erreicht werden. Die Qualität unserer Schule wird so nachhaltig verbessert.

1. Begriffsklärung

Beschwerden sind für uns alle offen angesprochenen negativen Äußerungen über die Schule und in der Schule, die über den formalen Weg an die Lehrkräfte oder die Schulleitung herangetragen werden.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schulordnung und Rechtsstreitigkeiten sowie Dienstpflichtverletzungen sind nicht Gegenstand dieses Beschwerdemanagements.

2. Anlass von Beschwerden

Beschwerden haben in der Schule verschiedene Ursachen. Wir unterscheiden Beschwerden von Lehrkräften/Mitarbeitenden, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Ausbildungsbetrieben.

3. Beschwerden dort bearbeiten, wo sie entstehen („Instanzenweg“)

Die Bearbeitung von Beschwerden bzw. Konflikten muss dort beginnen, wo sie entstehen. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden werden kann, sind andere Ebenen einzubeziehen. Der erste Schritt ist das direkte Gespräch zwischen den Beteiligten ggf. unter der Beteiligung der Vertreter (Klassen-/ oder Elternvertreter). Sollte dieses erfolglos bleiben, steht für alle Beschwerden in der Regel ein „Instanzenweg“ offen, der einzuhalten ist.

Dabei gilt folgender Grundsatz: Es wird mit den Betroffenen gesprochen und nicht über sie! Im Anhang ist ein Protokollformular beigefügt, das zur Dokumentation des Gespräches hilfreich sein kann.

4. Vereinbarungen/Dokumentation

Auf jeder Ebene des „Instanzenweges“ sind Vereinbarungen zur Konfliktlösung anzustreben, die nach einer angemessenen Zeitspanne überprüft werden. Die angesprochene Instanz ist zur Dokumentation verpflichtet und im Rahmen der Fürsorge auch zur Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarungen.

5. Unterstützung

Unterstützungssysteme, wie z. B. Schüler-/Elternvertretung, Beratungsteam oder SPR, können im Sinne des „Instanzenweges“ in Anspruch genommen werden. Sollte eine von der Beschwerde betroffene Lehrkraft weitere Unterstützung benötigen, ist es Aufgabe der Schulleitung und des SPR, diese im Rahmen der Fürsorgepflicht anzubieten.

Formulare zum Download

Formular für Betriebe

Formular für Eltern

Formular für SchülerInnen

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